Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Allgemeinen Stornierungsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen unseres Restaurants „Bräustüberl Schönbrunn“ sind Grundlage von Tischreservierungen.
Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
2. Verbindlichkeit der Tischreservierungen
Mit Ihrer Tischbestellung geben Sie die rechtlich bindende Erklärung ab, zum Zeitpunkt der Reservierung mit der angekündigten Personenzahl im Restaurant
zu erscheinen und von den auf der Karte angebotenen Speisen und Getränken auszuwählen und zu bestellen.
Mit der Tischreservierung wird somit ein Schuldverhältnis begründet.
3. Kostenlose Stornierung
(1) Sofern Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können und die Reservierung bis spätestens 3 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen,
werden keine Stornierungsgebühren berechnet. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen raten wir Ihnen,
per E-mail an unsere E-Mail-Adresse: info@braeustueberl-schoenbrunn.de, per Telefon oder höchstpersönlich im Restaurant abzusagen.
(2) Keine Gebühren entstehen ferner, soweit es uns noch möglich ist, den von Ihnen stornierten Tisch kurzfristig an andere Gäste zu vergeben.
4. Stornierungsgebühren
Sagen Sie nicht rechtzeitig gem. § 3 Abs. 1 Ihre Tischreservierung ab oder erscheinen Sie an diesem Tag nicht zur reservierten Uhrzeit,
können wir einen angemessenen Ersatz für unsere nutzlosen Aufwendungen verlangen.
Diese Stornierungsgebühren betragen je angemeldetem Gast 20,00 €. Gleiches gilt, wenn weniger als die angekündigte Gästezahl erscheint.
5. Nachweis eines geringeren Schadens
Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit der vorstehenden Pauschale vorgesehen.
6. Verspätetes Eintreffen im Restaurant
Verspätetes Eintreffen im Restaurant von bis zu 15 Minuten nach dem vereinbarten Termin wird toleriert und löst keinen Anspruch auf Stornierungsgebühren aus.
Im Falle eines verspäteten Eintreffens kontaktieren Sie unser Restaurant rechtzeitig.
7. Erstattung zusätzlicher Aufwendungen
Soweit Sie uns beauftragt haben, zusätzliche Leistungen zu erbringen, wie etwa den Tisch besonders zu dekorieren, rechnen wir unsere Auslagen stets zusätzlich ab.
Auf Wunsch erteilen wir Ihnen Auskunft und legen Nachweise vor.